Vorstand

Der Kammervorstand besteht aus dem Präsidenten (m/w/d), dem stellvertretenden Präsidenten (m/w/d) und drei Beisitzern (m/w/d). Er fasst seine Beschlüsse regelmäßig in Sitzungen. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.

Der Kammervorstand führt die Beschlüsse der Vertreterversammlung aus, erledigt die Angelegenheiten der laufenden Verwaltung und die ihm durch Gesetz oder Satzung zugewiesenen sonstigen Aufgaben. Er ist unter anderem zuständig für:

  • Aufstellung des Haushaltsplans
  • Festlegung der Tagesordnung für die Vertreterversammlung
  • Anträge über die Einleitung eines Berufsgerichtsverfahrens
  • Bestellung von weiteren Ausschüssen und Sachverständigen für Angelegenheiten, die zu seinen Aufgaben gehören
  • Widersprüche gegen rechtswidrige oder für die Apothekerkammer nachteilige Beschlüsse der Vertreterversammlung
  • Verwaltung der Sterbekasse
  • grundsätzliche Regelung der Dienstbereitschaft
  • Durchführung der Weiterbildung
  • Benennung der Arbeitgebervertreter im Berufsbildungsausschuss und Berufung der Prüfungsausschüsse in der Weiterbildung und für Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellte
  • Verhängung von Zwangsgeldern nach § 32 Abs. 4 Saarländisches Heilberufekammergesetz
  • Erteilung von Rügen Nach § 32 Abs. 1 des Heilberufekammergesetzes und Entscheidungen über Einsprüche gegen eine erteilte Rüge.

Der Präsident (m/w/d) führt den Vorsitz in der Vertreterversammlung und im Kammervorstand. Er vertritt die Apothekerkammer gerichtlich und außergerichtlich.

Manfred Saar

Manfred Saar

Präsident

Sören Schwarzbeck

Sören Schwarzbeck

stellvertretender Präsident

Sabine Schlüter

Sabine Schlüter

Kerstin Seyffardt

Kerstin Seyffardt

Dr. Benjamin Kirsch

Dr. Benjamin Kirsch