Vertreterversammlung
Claudia Berger
Claudia Bild
Mariam El-Jarousha
Myra Georg
Daniela Groß
Dr. Manfred Haber
Cornelia Heckmann
Prof. Dr. Alexandra Kiemer
Dr. Benjamin Kirsch
Prof. Dr. Thorsten Lehr
Thomas Lubina
Joannis Ntentes
Michael Pohl
Dr. Juliane Raubuch
Christoph Rheinheimer
Peter Roh
Manfred Saar
Sabine Schlüter
Christine Schoppe
Michael Schurig
Sören Schwarzbeck
Kerstin Seyffardt
Ute Toussaint-Uth
Dr. Fritz Trennheuser
Angela Trenz
Die Vertreterversammlung befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Apothekerkammer des Saarlandes. Sie beschließt über die ihr in den Satzungen ausdrücklich zugewiesenen Aufgaben und über die ihr vom Kammervorstand vorgelegten oder aus ihrer Mitte zur Beschlussfassung vorgelegten Fragen. Beschlussfassungen in folgenden Angelegenheiten sind ausschließlich der Vertreterversammlung vorbehalten:
- Wahl des Kammervorstands
- Satzungen und Richtlinien
- Vorschläge der Apothekerkammer des Saarlandes für die nichtrichterlichen Mitglieder der Berufsgerichte
- Wahl der Kassenprüfer
- Feststellung des Haushaltsplanes
- Entlastung des Kammervorstands aufgrund des von ihm vorgelegten Jahresberichts und der Jahresrechnung
- Festsetzung des Grundbeitrages und des Faktors für die Umlage
- Wahl der Mitglieder der in den Satzungen vorgesehenen Ausschüsse
- Festsetzung der Entschädigung für die Mitglieder der Organe und der Aufwandsentschädigung für den Präsidenten und dessen Stellvertreter
- die Wahrnehmung aller ihr sonst durch Gesetz, durch Rechtsverordnung, durch Satzung oder durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zugewiesenen Aufgaben.
Die Vertreterversammlung wird vom Präsidenten mindestens zwei Mal jährlich einberufen. Die Sitzungen der Vertreterversammlung sind grundsätzlich öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen.