Das im Juni 2024 vom Bundesgesundheitsministerium vorgeschlagene Apothekenreformgesetz hatte sich zum Ziel gesetzt, die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln mittel- und langfristig zu sichern. 

Damit dies „gelingt“, forderte das Bundesgesundheitsministerium unter dem Stichwort „Flexibilisierung“ die derzeitigen Apothekeninhaber:innen auf, mehrere Tausend angestellte Apotheker:innen zu entlassen.

Wörtlich heißt es in dem Gesetzesentwurf unter „E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft“: „Durch die Aufhebung der ständigen Dienstbereitschaft und die Flexibilisierung der Öffnungszeiten öffentlicher Apotheken entstehen für Apotheken Einsparungen durch die Möglichkeit eines geringeren Personaleinsatzes. … Bei einem angenommenen monatlichen Bruttomonatsgehalt für eine Apothekerin oder einen Apotheker in Höhe von 4.200 Euro und für eine pharmazeutisch-technische Assistentin oder einen pharmazeutisch-technischen Assistenten in Höhe von 2.900 Euro könnten sich für eine Apotheke Gehaltseinsparungen von 1.300 Euro monatlich ergeben. Wenn beispielsweise die Hälfte der Apotheken entsprechende Reduzierungen vornehmen würden, könnten ungefähr 11,4 Millionen Euro eingespart werden.“

Das Apothekenreformgesetz wurde unabhängig vom Ende der derzeitigen Bundesregierung aufgrund zahlreicher politischer Vorbehalte nicht umgesetzt. Im Rahmen der Diskussionen um das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) hat sich insbesondere die Bundes-SPD erneut dafür ausgesprochen, das Apothekenreformgesetz zur Grundlage auch einer zukünftigen Apothekenreform zu machen.

Dazu Manfred Saar, Präsident der Apothekerkammer des Saarlandes: „Das Festhalten der Bundes-SPD an ihren zerstörerischen Apothekenreformplänen ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten. Zum Einen wird die Entlassung von Tausenden von Kolleg:innen gefordert, zum Anderen davon ausgegangen, dass unsere PTAs zum gleichen Gehalt bisher von Apotheker:innen wahrgenommene Aufgaben übernehmen. Das ist respektlos gegenüber unseren angestellten Mitarbeiter:innen und entschieden abzulehnen.“

Das Apothekenreformgesetz sah vor, dass zukünftig auch „erfahrene“ PTA ohne Anwesenheit eines Apothekers eine Apotheke leiten dürfen. Der Haken: In Zeiten der Nicht-Anwesenheit eines Apothekers dürfen PTA zum Beispiel keine Betäubungsmittelrezepte beliefern, keine Rezepturen abgeben und keine Impfungen durchführen.

Saar abschließend: „Apotheken, die insbesondere keine Betäubungsmittel oder Rezepturen abgeben können, verdienen den Namen „Apotheke“ nicht mehr. Eine immer älter werdende Gesellschaft braucht nicht weniger Apotheker:innen, sondern mehr. Was vorliegend erneut gefordert wird, ist Politik mit der Abrissbirne. Wenn die Bundes-SPD Apotheken in der jetzigen Form nicht mehr haben will, dann soll sie es sagen. Aber unter dem Deckmantel der Flexibilisierung Apotheken still und leise abschaffen zu wollen, ist schändlich.“

gez.
Manfred Saar
(Präsident)