Presseinformation vom 21.11.2018

Mit Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 19. Oktober 2016 (Rechtssache C-148/15) wurde festgestellt, dass die in Deutschland geltende Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel (Arzneimittelpreisverordnung) nicht für Versandapotheken gilt, die aus dem europäischen Ausland Kunden in Deutschland be­liefern. Damit ist das Prinzip der Gleichpreisigkeit für verschreibungspflichtige Arzneimittel durchbrochen!

Die für verschreibungspflichtige Arzneimittel geltende Preisbindung und damit die Gleichpreisigkeit dienen dem Gesundheits­schutz und erfüllt u.a. folgende Zwecke:

  • sie sorgt dafür, dass Patienten im Krankheitsfall keine Preisvergleiche zwischen Apo­theken anstellen müssen, sondern überall zu gleichen Bedingungen Unterstützung erhalten,
  • sie verhindert, dass es zu einem destruktiven, allein auf den Preis ausgerichteten Verdrängungswettbewerb kommt, der in der Folge zu einer starken Ausdünnung des Apothekennetzes in der Fläche und damit zu einer schlechteren Patientenversorgung führt,
  • die in der Arzneimittelpreisverordnung geregelte Gleichpreisigkeit von Rx-Arzneimitteln macht das Sachleistungsprinzip in der GKV erst möglich; sie ist Ba­sis für viele Steuerungs- und Kostendämpfungsinstrumente im Gesundheitswesen – so fußen die gut 21.000 Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Arzneimittel­herstellern auf einer einheitlichen und transparenten Preisgestaltung,
  • sie ermöglicht im Rahmen einer politisch gewollten Quersubventionierung Gemeinwohlaufgaben wie z.B. den apothekerlichen Notdienst und die Herstellung von Rezepturen.

Und: Sie verhindert auch und gerade Auswirkungen, die vom Europäischen Gerichtshof gewünscht, vom Berufsstand aber strikt abgelehnt werden: Laut EuGH sollen Apotheken in Gegenden, in denen es nur eine Apotheke gibt, höhere Preise verlangen können. Damit würde der kranke Patient gerade in ländlichen Regionen übervorteilt. Eine solche Ökonomisierung des Gesundheits-„Marktes“ ist abzulehnen.

Die Apothekerkammer des Saarlandes setzt sich sowohl für ein offenes und liberales Deutschland als auch für eine offene und liberale Europäische Union ein! Dazu gibt es keine Alternative! Weder für Deutschland noch für die Europäische Union!

Aber:

Die Europäische Union und damit Europa verlieren an Glaubwürdigkeit, wenn der Europäische Gerichtshof den Grundsatz der Warenverkehrsfreiheit zu Lasten des Gesundheitsschutzes überstrapaziert. Es ist nicht darstellbar, dass Marktteilnehmer, nur weil sie aus dem europäischen Ausland verschreibungspflichtige Arzneimittel nach Deutschland liefern, nicht an deutsches Recht, konkret die Arzneimittelpreisverordnung und damit die Gleichpreisigkeit, gebunden sind. Gelten nationale Rechtsvorschriften nicht mehr für Marktteilnehmer aus dem europäischen Ausland, wird der europäische Gedanke ad absurdum geführt. Dies kann nicht im europäischen Interesse sein! Wenn Europa die Warenverkehrsfreiheit über den national festzusetzenden Gesundheitsschutz stellt, wird Europa dem Populismus und anderen Alternativen anheimfallen.

Die Vertreterversammlung der Apothekerkammer des Saarlandes fordert den deutschen Gesetzgeber auf, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, damit dieser seit zwei Jahren andauernde, ordnungspolitisch unerträgliche Rechtszustand beendet wird. Sollte der jetzige Rechtszustand demgegenüber andauern, wird die Europäische Union großen Schaden nahmen und sich im Berufsstand die Meinung verfestigen, dass der Gesundheitsschutz der Bevölkerung den wirtschaftlichen Interessen v.a. von Großkonzernen geopfert wird.

Auch Marktteilnehmer aus dem europäischen Ausland haben nationale Gesetze zu beachten!

Wenn dieses Ziel nicht anders als durch ein Verbot des Versandhandles mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu erreichen ist muss der nationale Gesetzgeber ein entsprechendes Verbot aussprechen! Dass dies auch europarechtlich möglich ist zeigt die Tatsache, dass bereits heute in 21 von 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verboten ist.

21.11.2018
Vertreterversammlung der Apothekerkammer des Saarlandes

gez.
Manfred Saar
Präsident

Apothekerkammer des Saarlandes
Zähringerstraße 5
66119 Saarbrücken
Tel.: 0681/58406-0
Fax: 0681/58406-20
e-mail: geschaeftsstelle@apothekerkammer-saar.de