Unter dem Motto „Apotheken stärken! Jetzt!“ treten die Apotheken auf Bundesebene und auch im Saarland seit Monaten für eine faire Honorierung ihres Leistungsspektrums ein. Ein Leistungsspektrum, das nicht nur in Corona-Zeiten gezeigt hat, welches Potential in Apotheken steckt. Dazu Manfred Saar, Präsident der Apothekerkammer des Saarlandes: „Ob nun pharmazeutische Dienstleistungen wie zum Beispiel die erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation oder Schutzimpfungen in Apotheken, die Apotheken konnten in den zurückliegenden Jahren ihre Expertise zum Wohle der Patient:innen einbringen und ihr Leistungsspektrum deutlich ausweiten.“

Ein Leistungsspektrum, das aber immer schwieriger zu erfüllen ist. Unabdingbare Voraussetzung für die Erfüllung dieses Leistungsspektrums ist, entsprechend qualifiziertes Personal vorzuhalten bzw. einzustellen. Dies ist bei tariflichen Einstiegsgehältern, die genau 5 Cent über dem seit dem 01.01.2024 geltenden Mindestlohn liegen, aber fast unmöglich. Nochmals Manfred Saar: „Eine Pharmazeutisch-Kaufmännische Angestellte verdient laut dem derzeit gültigen Tarifvertrag in den ersten beiden Berufsjahren genau 5 Cent über dem Mindestlohn, nämlich 12,46 €. Eine Pharmazeutisch-Technische Assistentin beginnt mit 14,- €. Dies ist direkte Folge einer seit 10 Jahren nicht mehr angepassten Apothekenhonorierung. Vielen Apotheken ist es schlichtweg nicht möglich, übertarifliche und damit marktgerechte Gehälter zu bezahlen. Es ist genau diese schwierige wirtschaftliche Situation, die dazu geführt hat, dass sich die Zahl der Apotheken im Saarland seit 2013 von ehemals 324 Apotheken auf aktuell noch 263 Apotheken verringert hat.“

Gemäß dem derzeit geltenden Gehaltstarifvertrag für Apothekenmitarbeiter verdienen Pharmazeutisch-Kaufmännische Angestellte in den ersten beiden Berufsjahren 12,46 € / Stunde, ab dem 14. Berufsjahr 15,- €. Manfred Saar: „Eine Pflegehilfskraft ohne Ausbildung verdient laut der letzten GKV-Gehaltsstatistik im Schnitt 17,53 € pro Stunde, eine Pflegeassistenzkraft mit 1-jähriger Ausbildung 19,53 € (Quelle: https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_1695616.jsp). Insoweit muss es nicht wundern, dass es für Apotheken immer schwieriger wird, selbst bei übertariflicher Bezahlung die bereits jetzt bestehenden eklatanten Personallücken zu füllen. Wenn dann noch der Bundesgesundheitsminister, wie am 06. Juni 2023 geschehen, die berechtigten Forderungen der Apothekerschaft nach einer fairen Honorierung ihres Leistungsspektrums mit einem Neid-Tweet „wirklich schlecht verdient wird in der Pflege“ abtut, so zeugt das bestenfalls von Ignoranz und Nichtwissen, schlimmstenfalls von dem bewussten Streben, die Apotheke in ihrer jetzigen Form zu zerstören. Auch die vom Bundesgesundheitsminister bereits angekündigten Apotheken“reform“pläne sind in keiner Weise dazu geeignet, marktgerechte Gehälter zu bezahlen, die erforderlich sind, um unsere Patient:innen adäquat zu versorgen. Nur weil im Ergebnis das Apothekenentgelt in bester sozialistischer Manier umverteilt werden soll, führt dies nicht dazu, dass höhere Gehälter gezahlt werden können.“ Hinweis: Bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln erhalten Apotheken derzeit einen Fixbetrag von 8,35 € und einen Aufschlag von 3% auf den Preis des Arzneimittels. Der Aufschlag soll zukünftig von 3% auf 2% sinken und das dadurch eingesparte Geld in die Erhöhung des Fixbetrages fließen, mithin ein Nullsummenspiel. Der Fixzuschlag soll im Jahr 2025 auf 8,54 € erhöht werden, in 2026 auf 8,73€.

gez.
Manfred Saar
(Präsident)