Corona-Schutzimpfung in öffentlichen Apotheken
Gemäß § 20b Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Apotheken zur Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 berechtigt. Wir bitten zu berücksichtigen, dass die Impfberechtigung je nach Lebensjahr (Vollendung 12. Lebensjahr/Vollendung 18. Lebensjahr) divergiert.
Unter https://www.apoguide.de finden Sie eine Liste der Apotheken, die Schutzimpfungen gegen Corona anbieten.